Was ist Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft bedeutet, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens in Haft genommen wird, bevor er durch ein Gericht wegen der ihm vorgeworfenen Tat verurteilt wurde. Deshalb darf Untersuchungshaft auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und in ganz bestimmten Fällen angeordnet werden. Der Hauptgrund der Anordnung von Untersuchungshaft ist die Annahme von Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft geht in der Regel von Fluchtgefahr aus, wenn – bei einer Verurteilung des Beschuldigten – eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist.

Unbedingt sofort einen Verteidiger beauftragen!

Bei der Anordnung von Untersuchungshaft ist es besonders wichtig, sofort einen Strafverteidiger zu beauftragen. In den ersten Tagen nach der Festnahme eines Beschuldigten werden bereits wichtige Vorentscheidungen für den späteren Verfahrensausgang getroffen. Zwei “Termine” sind besonders wichtig: Beim ersten Vorführtermin (spätestens am Tag nach der Verhaftung) entscheidet sich, ob der Beschuldigte überhaupt in Untersuchungshaft kommt, ob er eine Haftverschonung erhält oder ob überhaupt kein Haftbefehl erlassen wird. Zwei Wochen nach der Verhaftung hat man zudem das Recht auf eine erste Haftprüfung. Dort überprüft ein Richter (ein anderer als derjenige, welcher den Haftbefehl erlassen hat), ob die Untersuchungshaft fortdauert. Zu beiden Terminen sollte man unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen. Ohne Verteidiger ist der Beschuldigte – der oft noch unter dem Schock der Verhaftung steht – meist nicht in der Lage, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hier machen Verhaftete oft gegenüber dem Ermittlungsrichter Angaben, ohne die rechtlichen Probleme des Falles zu überblicken, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Ein versierter Strafverteidiger spricht in diesen Terminen für den Verhafteten und kann oft den Erlass eines Haftbefehls verhindern oder eine Haftverschonung erreichen.

Auch außerhalb der Bürozeiten: Notfallrufnummer anrufen

Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding weiß, wie wichtig und belastend gerade die ersten Stunden nach einer Verhaftung für den Beschuldigten und seine Angehörigen sind. Er weiß außerdem, wie wichtig es ist, als Verteidiger beim ersten Vorführungstermin anwesend zu sein und dort Fehlentscheidungen zu verhindern. Er ist deshalb auch außerhalb der Bürozeiten unter der Notfallrufnummer der Kanzlei (030 39 74 92 86) erreichbar und übernimmt – falls das notwendig ist – auch zu “Unzeiten” die Vertretung des Verhafteten. Scheuen Sie sich deshalb nicht, in Fällen von Verhaftungen die Notfallrufnummer anzurufen.

Betreuung in der Untersuchungshaft

Konnte der Erlass eines Haftbefehls nicht verhindert werden, muss sofort die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft eingesehen und durchgearbeitet werden, um so den anstehenden ersten Haftprüfungstermin (zwei Wochen nach der Verhaftung) vorzubereiten. Diese ersten zwei Wochen der Haft werden von dem Verhafteten als besonders einschneidend und belastend empfunden. Der Strafverteidiger ist hier nicht nur Anwalt, sondern vor allem auch Beistand des Verhafteten. Er kann den Verhafteten jederzeit und ohne zeitliche Begrenzung besuchen. Zudem steht er den Angehörigen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Leitfaden Untersuchungshaft

Damit Sie als Angehöriger eines Untersuchungshaftgefangenen wissen, wie es nach der ersten Festnahme Ihres Freundes oder Partners weitergeht und wie das weitere Verfahren abläuft, hat Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding auf den folgenden Seiten einen kurzen Leitfaden zum Ablauf einer “normalen” Untersuchungshaft zusammengestellt. Dieser gliedert sich – entsprechend dem Ablauf der Untersuchungshaft – in drei Teile:

  • Die ersten Stunden nach der Festnahme: Verhaftung und Vorführtermin
  • Die ersten zwei Wochen nach der Festnahme: Vorbereitung des Haftprüfungstermins
  • Die folgenden Wochen: Die Zeit bis zur Hauptverhandlung

Praktische Hinweise für Angehörige von Untersuchungshaftgefangenen

Nicht nur für den Untersuchungshaftgefangenen ist die Untersuchungshaft eine große Belastung – auch für seine Angehörigen ist dies eine schwierige und höchst belastende Zeit. Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding hat deshalb eine Vielzahl von nützlichen Informationen für Angehörige Inhaftierter zusammengestellt. Von der ausführlichen Erläuterung der Besuchsmöglichkeiten über die Überweisung von Geld an Untersuchungshaftgefangene bis hin zur Erklärung der Überwachung des Briefkontakts – hier finden Sie alle Informationen.